Rolf Simmen Consulting AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft
Die Rolf Simmen Consulting AG nachfolgend RSC AG genannt - ist eine AG mit Sitz in Rotkreuz. Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen als ungebundener Versicherungsvermittler. Ein Auftrag für Mandanten der RSC AG wird mittels Maklermandat, welches durch alle Beteiligten unterzeichnet wird, begründet.
Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)
- Der Berater weist sich gegenüber dem Mandanten aus. Dazu übergibt er dem Mandanten eine auf den Berater lautende Visitenkarte ab.
- Der Berater klärt den Mandanten darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich handelt.
- Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss des Vertrages jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen und Besondere Bedingungen zum entsprechenden Antrag.
- Die RSC AG bestätigt, mit folgenden Versicherungsgesellschaften Vertragsbeziehungen zu pflegen:
AIG, Allianz Suisse, Allvor, Alvoso, Asga, Automate, Avanea, AXA, AXA Arag, AXA XL, Baloise, Belmot, CAP, Chubb, Compacta, Concordia, Convitus, CSS, Dextra, Dual Swiss, Elips Life, Elite Fondations, Emmental, Epona, Europäische Reiseversicherung, Fortuna Rechtsschutz, Futura, Gastrosocial, Gemini, Generali, GlarnerSach, Global Aerospace, Groupe Mutuel, GVB, Helsana, Helvetia, Hotela, Innova, Liberty, Liberty Mutual, Liberty Speciality Markets, Liechtenstein Life, Mannheimer, Markel, Medpension, Mobiliar, Nest, NoventusCollect, Orion, ÖKK, Pantaenius, PAT-BVG, Pax, PensExpert, PensFlex, PKG, PK SHP, Previs, Profond, Pro Life, Pro Medico, Prosperita, Protekta, Revor, RMS, Schweizerische Ärztekrankenkasse, Servisa, Simpego, Smile direct, Solida, SSO, Stiftung Abendrot, Swica, Swiss Life, Sympany, Tellco pkPRO, TSM, UWP, Vaudoise, Visana, VSAO, VVST, WFC, Youplus, Zürich
Die RSC AG ist den genannten Versicherungsgesellschaften weder wirtschaftlich noch rechtlich verpflichtet. Gemäss VAG gilt die RSC AG als ungebundener Versicherungsvermittler.
Haftung
Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die RSC AG dafür (Berufshaftpflicht gemäss VAG). Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die RSC AG nicht dafür. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach Bekanntwerden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und der RSC AG (z.B. durch Kündigung Maklermandat), endet auch der Haftungsanspruch gegenüber der RSC AG.
Dort, wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Vermittlungstätigkeit der RSC AG haftet, hat die RSC AG eine Berufshaftpflicht bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG über eine Summe von 2 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen. Haftungsansprüche sind zu richten an:
RSC AG, Rolf Simmen, Birkenstr. 47, 6343 Rotkreuz, Tel. 041 790 91 00.
Die BSC Broker Service Center GmbH (BSC) erbringt Dienstleistungen für die RSC AG. Diese umfasst das Produktemarketing, erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Offertkoordination, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Das Riskmanagement und die Betreuung der Mandanten obliegt alleine der RSC AG. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet alleine die RSC AG. Die BSC haftet gegenüber dem Mandanten nicht. Jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Mandanten sind wegbedungen. Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.
Datenschutz / Geheimhaltung
Die MitarbeiterInnen der BSC und der RSC AG unterliegen der Schweigepflicht. Die Datenbearbeitung kann verschiedenartig durchgeführt werden. Diese ist in der Datenschutzerklärung festgehalten. Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der BSC (brokerservice.ch) und der RSC AG (www.simmenconsulting.ch) abrufbar. Die Daten werden in Papierform und/oder elektronisch aufbewahrt. Der Mandant erklärt sich mit dieser Datenschutzerklärung einverstanden.
Bei Firmenkunden informieren die Verantwortlichen alle Personen, bei denen Personendaten bearbeitet werden (z.B. BVG, KTG mit Fixlöhnen, usw.), wo sie die Datenschutzerklärung der BSC finden und an wen sie sich bei Fragen wenden können.
Entschädigung
Honorar
Der Mandant schuldet der RSC AG für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:
a. Individuell vereinbartem Honorar
b. Ohne Abrechnung, das heisst, die RSC AG vereinnahmt die Entschädigung der Versicherungsunternehmen, Stiftungen und weiteren für die erbrachten Dienstleistungen. Der Mandant verzichtet ausdrücklich auf Herausgabe solcher Entschädigungen.
Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der RSC AG betreffen die BSC Broker Service Center GmbH nicht. Ausgenommen davon sind durch die BSC Broker Service Center GmbH schriftlich bestätigte Änderungen.
Entschädigungen von Versicherungsunternehmen, Stiftungen und weiteren Gesellschaften
Der Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass die RSC AG im Rahmen seiner Tätigkeit als Broker oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die RSC AG solche Entschädigungen erhält, welche es gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die RSC AG diese Entschädigung zusätzlich für seine Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten.
Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach b. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften bekommen. Der Mandant wurde im Zusammenhang mit der Beratung resp. einem Abschluss über die Entschädigung informiert. Er hat zudem das Recht, jederzeit Informationen zu den genauen Entschädigungen zu bekommen. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt, auf welche Entschädigungen er verzichtet.
Dienstleistungen
Die RSC AG betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall. Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.
Mandantenangaben / Legitimationsprüfung
Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personen und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die RSC AG an- resp. weiterzugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die RSC AG verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die RSC AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
Übermittlungsfehler
Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die RSC AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
Mitwirkungspflicht des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrstatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies der RSC AG umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrstatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der RSC AG umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, haftet die RSC AG nicht.
Copyright
Die von der RSC AG abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (BSC/RSC AG) an seinem geistigen Eigentum schützt.
Sonstiges
Die RSC AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die aktuellen AGBs können auf der Webseite der RSC AG (www.simmenconsulting.ch) abgerufen werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der RSC AG gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der RSC AG.
Version 01.01.2024